Erweiterte Möglichkeiten für Rückversicherer mit Sitz in der Schweiz: Betrieb des Rückversicherungsgeschäftes in Deutschland

Erweiterte Möglichkeiten für Rückversicherer mit Sitz in der Schweiz: Betrieb des Rückversicherungsgeschäftes in Deutschland
Im Zuge der Umsetzung der EU-Rückversicherungsrichtlinie 2005/68/EG wurde § 121i des deutschen Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) revidiert.

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