Probleme mit der Darstellung des Newsletters? Online version.  
 
 
 
 
 

Details zum Steuerabkommen mit Deutschland über die Abgeltungssteuer

Am 21. September 2011 wurde das Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland über die Abgeltungssteuer unterzeichnet. Zeitgleich wurde der Abkommenstext erstmals der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Das Abkommen erfasst Personen mit Ansässigkeit in Deutschland, welche Vermögenswerte auf Konten und Depots bei schweizerischen Zahlstellen verbucht haben. Vereinbart wurden unter anderem die Nachbesteuerung bisher unversteuerter Gelder sowie eine Abgeltungssteuer auf zukünftigen Vermögenserträgen. Das Abkommen tritt voraussichtlich per 1. Januar 2013 in Kraft.

 

 

Sollten Sie spezifische Beratung in diesem Bereich wünschen, setzen Sie sich bitte mit Ihren üblichen Kontakten bei ALTENBURGER oder mit den Autoren des Newsletters, Leonhard Toenz oder Katja Krech, in Verbindung.

 
 
 

Zürich

Genf

 
  Seestrasse 39
CH-8700 Küsnacht-Zürich

Telefon +41 44 914 88 88
Fax +41 44 914 88 80
Mail zurich@altenburger.ch
Rue Rodolphe-Toepffer 11bis
CH-1206 Genf

Telefon +41 22 789 50 20
Fax +41 22 789 50 21
Mail geneva@altenburger.ch
 
  www.altenburger.ch