Details zum Steuerabkommen mit Deutschland über die AbgeltungssteuerAm 21. September 2011 wurde das Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland über die Abgeltungssteuer unterzeichnet. Zeitgleich wurde der Abkommenstext erstmals der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Das Abkommen erfasst Personen mit Ansässigkeit in Deutschland, welche Vermögenswerte auf Konten und Depots bei schweizerischen Zahlstellen verbucht haben. Vereinbart wurden unter anderem die Nachbesteuerung bisher unversteuerter Gelder sowie eine Abgeltungssteuer auf zukünftigen Vermögenserträgen. Das Abkommen tritt voraussichtlich per 1. Januar 2013 in Kraft. Sollten Sie spezifische Beratung in diesem Bereich wünschen, setzen Sie sich bitte mit Ihren üblichen Kontakten bei ALTENBURGER oder mit den Autoren des Newsletters, Leonhard Toenz oder Katja Krech, in Verbindung. |