Die Eintreibung von Geldforderungen ist auf Bundesebene abschliessend im SchKG geregelt. Für sich alleine betrachtet stellt das SchKG lediglich Verfahrensrecht dar und muss deshalb immer in Zusammenhang mit einer Vielzahl von Rechtsgebieten - auch grenzüberschreitend - betrachtet werden. Für diese anspruchsvolle und vielseitige Tätigkeit verfügen wir über die nötige Kompetenz und Erfahrung im Umgang mit Behörden, Gläubigern und Schuldnern, aber auch Finanzinstituten. Dies erlaubt uns, je nach Fragestellung und Situation die entsprechenden Spezialisten aus unseren jeweiligen Tätigkeitsbereichen gezielt beizuziehen und einzusetzen.
Die Beratung im Rahmen des SchKG ist eng mit dem Prozessrecht verknüpft. Darüber hinaus vertreten und beraten wir aber sowohl Gläubiger als auch Schuldner in Restrukturierungen, Sanierungsprozessen, Nachlass- und Konkursverfahren (national und international).
Unsere Tätigkeit im Rahmen des SchKG umfasst insbesondere: