Altenburger

Bankwesen & Finanzdienstleistungen

Das Banking & Finance Team von ALTENBURGER verfügt über langjährige praktische Erfahrung in der Beratung von Banken und anderen Finanzdienstleistungsunternehmen. Die fachliche Expertise beruht dabei sowohl auf der Tätigkeit als externe Rechtsberater als auch auf den bei diesen Kunden als interne Juristen gesammelten Erfahrungen.

Unsere Dienstleistungen im Bereich Bankwesen & Finanzdienstleistungen erstrecken sich insbesondere auf folgende Gebiete:

  • Banken- und Effektenhändleraufsicht (insb. Zulassungen, Errichtung von Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen sowie Beratung bei Compliance Fragen) 
  • Aufsicht über kollektive Kapitalanlagen (insb. Strukturierung, Zulassung und Vertrieb) 
  • Finanzierungen (z. B. bilaterale und syndizierte Kredite, Projekt-, Handels-, und Akquisitionsfinanzierungen, Mezzanine-Finanzierung) 
  • Investitionsgüterleasing und Sale and Lease Back-Transaktionen 
  • Private Equity (z. B. Beteiligungs- und Aktionärbindungsverträge) 
  • M&A von Banken 
  • Unterstützung bei Amts- und Rechtshilfeverfahren 
  • Geldwäscherei-Bekämpfung

Unsere Kunden sind in- und ausländische Investoren, Banken, Effektenhändler und Vermögensverwalter. In der jüngeren Vergangenheit wurden wir von diesen unter anderem mit folgenden Aufgaben betraut:

  • Unterstützung einer Schweizer Bank bei der Ausarbeitung der Kreditdokumentation für einen im Zusammenhang mit einer öffentlichen Übernahme gewährten Überbrückungskredit 
  • Beratung bei der Strukturierung und möglichen Zulassung eines Investmentfonds in der Form einer Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen 
  • Beratung bei der Strukturierung des Schweizer Teils des Geschäfts eines ausländischen Hedgefonds
  • Beratung ausländischer Fondsanbieter bzw. Fondsvertreiber im Zusammenhang mit aufsichtsrechtlichen Fragen beim Vertrieb in der Schweiz 
  • Beratung einer ausländischen Bankengruppe bei der Akquisition einer Privatbank mit Sitz in der Schweiz 
  • Beratung ausländischer Investoren beim Abschluss eines Beteiligungs- und eines Aktionärbindungsvertrags im Zusammenhang mit der Finanzierung eines in der Schweiz ansässigen Start-ups
  • Beratung einer Branchenorganisation für unabhängige Vermögensverwalter im Zusammenhang mit der Anerkennung deren Verhaltensregeln als Mindeststandard durch die FINMA